Das Mindestverzehrfähigkeitsdatum

Definition Mindestverzehrfähigkeitsdatum

Das Mindestverzehrfähigkeitsdatum (MVD) stellt eine durch ein unabhängiges Labor festgestellte Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) dar. Es wurde vom Institut für Lebensmittelwertschätzung im Jahr 2017 entwickelt und vorgestellt.

Das MVD garantiert ebenso wie das MHD einen gesundheitlich bedenkenlosen Verzehr. Andere Eigenschaften können sich eventuell mehr ändern, als dies innerhalb des MHD erwartet wird. Dazu können z.B. zählen:

  • Geruch / Geschmack
  • Textur / Konsistenz
  • Farbe
  • Viskosität, Löslichkeit und Schmelzverhalten

Die grundlegenden, das Produkt charakterisierenden Eigenschaften bleiben dabei jedoch grundsätzlich immer erhalten. Lediglich in graduellen Aspekten kann ein Produkt innerhalb des MVD gegenüber einem analogen Produkt innerhalb des MHD abweichen. Das Mindestverzehrfähigkeitsdatum kann damit also auch als abgeschwächte Form des MHD verstanden werden.

Vergabeverfahren

Für die Vergabe eines MVD prüft das Institut für Lebensmittelwertschätzung Produkte nach wissenschaftlichen Standards auf ihren Status und mögliche gesundheitlichen Risiken bei einem Verzehr nach Ablauf des ursprünglich vom Hersteller vergebenen MHDs. Die Kriterien entsprechen dabei den Kriterien, die ein unabhängiger Sachverständiger für die Vergabe eines „normalen“ Mindesthaltbarkeitsdatums verwenden würde. Dementsprechend ist die Produktsicherheit und die Verzehrfähigkeit in gleichem Maße sichergestellt wie innerhalb des Hersteller-MHDs.

Auf Basis dieser Untersuchungen legt das Institut für Lebensmittelwertschätzung das empfohlene MHD als das neue Mindestverzehrfähigkeitsdatum (MVD) fest.

Das MVD ist, genauso wie das MHD, übrigens kein Verfallsdatum. Produkte können auch über das MVD hinaus verzehrfähig sein.

Vorteile des Mindestverzehrfähigkeitsdatum

Für Verbraucher · Das MVD gibt dem Verbraucher die Sicherheit, dass ein Lebensmittel auch nach Ablauf des MHD noch mindestens bis zum Ablauf dieses Datums ohne gesundheitliche Risiken verzehrt werden kann.

Für Händler · Der Händler stellt durch die Zertifizierung sicher, dass die gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) auferlegte Sorgfaltspflicht erfüllt ist, wenn er Produkte mit überschrittenem Hersteller-MHD weiterhin in Verkehr bringt.

Für Hersteller · Der Hersteller kann die eigenen strengen Kriterien für die Vergabe des MHD weiterhin beibehalten. Durch eine zusätzliche MVD-Angabe kann er jedoch dem Handel und den Konsumenten sicher und systematisch über eine mögliche längere Verwendbarkeit informieren. Damit reduziert er wirtschaftliche Risiken bei Handel und Verbrauchern und dokumentiert den Einsatz für eine Reduzierung der Lebensmittelverschwendung.